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Anlagenbuchhaltung von unserer Steuerkanzlei in Wolfsburg

Sie möchten die Anlagenbuchhaltung in erfahrene Hände geben? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Steuerkanzlei in Wolfsburg!

Was versteht man unter der Anlagenbuchhaltung?

Bei der Anlagenbuchhaltung handelt es sich um einen Teilbereich der Finanzbuchhaltung. Sie erfasst und verwaltet die Vermögensgegenstände (Anlagen) eines Unternehmens. Bei Anlagen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die einen bestimmten Wert überschreiten, nicht verbraucht werden und somit Ihrem Unternehmen langfristig nutzen.

Beispiele für Anlagevermögen:

  • Geschäftsfahrzeuge
  • Maschinen
  • Geschäftsausstattung wie Computer, Laptops, Drucker etc.
  • Gebäude
  • Grundstücke

Warum sind Unternehmen zur Anlagenbuchhaltung verpflichtet?

Anlagevermögen müssen sowohl steuerrechtlich als auch handelsrechtlich erfasst werden. Die Erfassung erfolgt stets einzeln und für jedes Anlagegut separat. Die Pflicht zur Anlagenbuchhaltung gilt unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens. Auch spielt es keine Rolle, ob Sie verpflichtet sind, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen oder ob Sie bilanzierungspflichtig sind.

Für alle Anlagevermögen müssen folgende Informationen dokumentiert werden:

  • Anschaffungszeitpunkt
  • Abschreibungsbeträge
  • Nutzungsdauer

Welche Aufgaben fallen in den Bereich der Anlagenbuchhaltung?

Die Hauptaufgabe der Anlagebuchhaltung ist die vollständige Erfassung aller Vermögensgegenstände sowie die Bereitstellung von wichtigen Informationen zum Unternehmensvermögen:

  • Buchung sowie Bewertung von Zu- bzw. Abgängen im Bereich des Anlagevermögens
  • Ermittlung sowie Verbuchung von Abschreibungswerten
  • Ermittlung eines Anlagenspiegels
  • Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Höhe der abzuführenden Besitzsteuern
  • Bereitstellung der Soll-Daten für eine Anlageninventur
  • Feststellung des zu versichernden Wertes von Maschinen und anderen Anlagen

Im Rahmen der steuerlichen Jahresabschlussarbeiten ermittelt die Anlagenbuchhaltung am Ende eines jeden Geschäftsjahres den aktuellen Bestand an Anlagengütern und bewertet diese entsprechend. Daraus ergeben sich sowohl der Wert, mit dem ein Anlagegegenstand in der Bilanz anzusetzen ist, als auch die Höhe der Abschreibungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Kanzlei in Wolfsburg gerne persönlich zur Verfügung!

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